Möblierte Erdgeschosswohnung mit ca. 23 m² Wohnfläche, Einbauküche und überdachter Terrasse
Adresse
45145 Essen Essen-Frohnhausen
Deutschland
Kaltmiete
€ 410,00
Beschreibung
Die bereits bezugsfreie, frisch renovierte Wohnung befindet sich im Erdgeschoss eines Anfang der 1970er Jahre errichteten Mehrfamilienhauses und ist durch einen eigenen Hauseingang erreichbar. Sie verfügt über ca. 23 m² Wohnfläche und besteht aus einem Wohn- und Schlafraum und ein kleines Badezimmer mit Fenster. Zur Wohnung gehört eine überdachte Terrasse zur alleinigen Nutzung.
Die Wohnung wird möbliert vermietet. Zum Mobiliar gehören neben Bett, Kleiderschrank, Hochtisch und Stühlen auch eine kompakte Einbauküche mit Kühlschrank und Herd. Das Badezimmer ist mit weißen Bodenfliesen und weißen Wandfliesen gefliest und mit einer Dusche, einem Waschtisch, einem wandhängenden WC sowie einem Waschmaschinenanschluss mit Waschmaschine ausgestattet. Der Wohnraum ist ebenfalls weiß gefliest.Die Wohnung verfügt über doppelt verglaste Kunststofffenster mit elektrischen Rollläden, die Wärmeversorgung erfolgt mittels Wandheizkörpern über eine Gaszentralheizung.
| Überblick Objekt Nr. V541 | |
|---|---|
| Haustyp | Wohnung |
| Wohnfläche ca. | 23 m² |
| Zustand | renoviert |
| Status | frei |
| Frei ab | sofort |
| Zimmeranzahl | 1 |
| Anzahl Badezimmer | 1 |
| Heizungsart und Befeuerung | Zentralheizung, Gasheizung |
| Ausstattungs-Kategorie | Standard |
| Bodenbelag | Fliesen |
| Baujahr | 1970 |
| Einbauküche | ja |
| Kaltmiete | € 410,00 |
| Nebenkosten | € 130,00 |
| Nebenkosten inkl. Heizung | ja |
| Kaution | € 1.230,00 |
| Energieausweisart | Verbrauch |
| Energieausweis gültig bis | 2027-12-06 |
| Energieverbrauchkennwert | 105.4 |
Anbieter
- Uwe Lehn
- Telefon: 0201-4903784
Lage
Die Wohnung befindet sich in ruhiger Wohnlage in einer verkehrsberuhigten Seitenstraße des westlichen Essener Stadtteils Frohnhausen, einem urbanen und gut angebundenen Stadtteil im Westen der Ruhrmetropole. Einerseits wohnt es sich hier ruhig und grün, gleichzeitig ist auch die Infrastruktur rund um das Objekt ausgezeichnet. Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs und einiges mehr befinden sich bereits wenige Gehminuten entfernt entlang der Frohnhauser Straße, das lebendige Stadtteilzentrum mit seinen vielfältigen Einkaufs- und Versorgungsmöglichkeiten befindet sich nur einen guten Kilometer entfernt. So lassen sich alle Einkäufe wie auch Bank- und Arztbesuche sogar zu Fuß erledigen.
Wenn dies nicht reicht, ist es in die nur wenige Kilometer entfernte Essener Innenstadt auch nicht weit. Nur etwa 300 Meter entfernt liegt die nächste Straßenbahnhaltestelle, die eine sehr schnelle Verbindung in die Innenstadt mit nur etwa zehn Minuten Fahrzeit ermöglicht. Zusätzlich sind mehrere Bushaltestellen bequem zu Fuß erreichbar und sogar der S-Bahnhof Essen-Frohnhausen ist noch fußläufig zu erreichen. Auch für Autofahrer besteht mit der nahen Autobahnauffahrt Frohnhausen eine hervorragende Anbindung an die Autobahn A 40.
Trotz großer Urbanität muss hier niemand auf Natur, Naherholung und Freizeit verzichten, denn im Umkreis weniger Kilometer bieten sich kaum zählbare Möglichkeiten, von wenige hundert Meter entfernten Grüngebieten an der nahen Stadtgrenze zu Mülheim über den schnell erreichbaren Grugapark bis zur in einer guten Viertelstunde erreichbaren Ruhr mit dem Baldeneysee seien nur ein paar Alternativen erwähnt.
Sonstiges
Die monatliche Nettomiete beträgt EUR 410,00, die Nebenkostenvorauszahlung einschließlich Heizkosten beträgt EUR 130,00, somit beträgt die monatliche Gesamtmiete einschließlich Heiz- und Nebenkostenvorauszahlung EUR 540,00.
Pflichtangaben gemäß § 87 GEG (Gebäudeenergiegesetz, vormals § 16 a Energieeinsparverordnung): Energieverbrauchsausweis vom 07.12.2017, Endenergieverbrauchswert für Gebäude: 115,9 kWh/(m²a), wesentlicher Energieträger für die Heizung gemäß Energieausweis: Erdgas LL, Baujahr des Gebäudes: 1955, Baujahr des Wärmeerzeugers: 2004, Energieeffizienzklasse gemäß Energieausweis: D.
Mietkaution in Höhe von drei Monatsnettomieten ist durch Überweisung oder Barzahlung (50 % bei Mietvertragsabschluss und 50 % bei Übergabe) zu erbringen. Entscheidungsgrundlagen über eine Mietbewerbung sind die Abgabe einer Mieterselbstauskunft, die Vorlage einer aktuellen Bonitätsauskunft (z. B. Schufa) sowie auf Verlangen aussagefähige, aktuelle Einkommensnachweise.
Alle Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen gemacht. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Der Makler haftet nicht für Irrtümer oder Schriftfehler. Dieses Exposé ist eine Vorinformation, als Rechtsgrundlage gilt allein der abgeschlossene Mietvertrag.






